Dokumentation Radiopiraterie


Identifikation

Signatur:

Ar 201.277

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1980-1982

Umfang:

0.01 m


Kontext

Abgebende Stelle
Ansgar Kuster
Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhielt als einzige Organisation in der Schweiz eine Konzession sowie Empfangsgebührengelder für die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen. Ihre faktische Monopolstellung dauerte bis 1983.

Ab Mitte der 1970er Jahre erwuchs dem Monopol der SRG eine Konkurrenz. Sogenannte Radiopiraten machten sich oft alleine oder in kleinen Gruppen daran, die Frequenzen zu beleben. Die technische Entwicklung und der Preiszerfall ermöglichten es auch Laien, für wenige hundert Franken einen Sender zu basteln. Da die Frequenzen jenseits von 100 MHz angeblich für Kriegszwecke freigehalten wurden, gab es im Frequenzband genug Platz für ihre Experimente. Die PTT als Hüterin des Monopols setzte einiges daran, dem Tun der Radiopiraten ein schnelles Ende zu bereiten. Mobile Sender wurden mit Peilsendern geortet und die Betreiber strafechtlich verfolgt. Trotzdem existierten im Piratenjahrzehnt zwischen 1975 und 1985 Dutzende von Sendern, die teils aus Plausch, teils mit politischem Sendungsbewusstsein oder einfach aus Frust über das ungenügende offizielle Angebot aktiv wurden.

Wo die Radiopiraten nur Nadelstiche platzieren konnten, versetzte Roger Schawinski mit Radio 24 dem Monopol mit dem Zweihänder innert Kürze den Todesstoss. Im Sommer 1983 legalisierte der Bundesrat private und kommerzielle Lokalradios. Die Phase der Illegalität war vorbei. Die linke Gegenöffentlichkeit suchte und fand im Alternativen Lokalradio Zürich oder Radio Bern ihre Frequenzen. Und auch die SRG reagierte – im November 1983 ging DRS 3 auf Sendung.
Übernahmemodalitäten
Eingang: 29.08.2014

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Dokumentationsmaterial zum Thema Radiopiraterie, u.a. mit Ausgaben der extrem seltenen Periodika der Bewegung.
Bewertung und Kassation
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Neuzugänge
Es werden keine Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Der Bestand ist im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs ohne Benutzungsbeschränkungen einsehbar.
Sprache/Schrift
Unterlagen in deutscher Sprache

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Die Bearbeitung erfolgte im Dezember 2014 durch U. Kälin.