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Pro Senectute Kanton Zürich


Identifikation

Signatur:

Ar 521

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1923-2007

Umfang:

6.2 m


Kontext

Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
1917 wurde die gesamtschweizerische Pro Senectute als „Stiftung für das Alter" in Winterthur auf Initiative des Winterthurer Arbeiterpfarrers Albert Reichen gegründet. Hintergrund war die materielle Not vieler älterer Menschen, da keine Sozialversicherung existierte. In den folgenden Jahren wurden in allen Kantonen Kantonalkomitees gegründet, welche die operative Tätigkeit wahrnahmen, während die gesamtschweizerische Stiftung die politische Überzeugungsarbeit leistete und sich für die Finanzierung durch den Bund einsetzte. Das Zürcher Kantonalkomitee, die heutige Pro Senectute Kanton Zürich entstand 1919.
Übernahmemodalitäten
Das Archiv von Pro Senectute Zürich gelangte am 27. April 2013 als Dauerleihgabe ins Schweizerische Sozialarchiv. Die Übernahme wurde durch die Trialog AG, Zürich, vermittelt und organisatorisch von Christina Uster betreut. Die kleine Nachlieferung von 2023 wurde im Sozialarchiv bearbeitet.

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Kernbestand des Archivs sind die Protokolle der Stiftungsgremien Stiftungsversammlung und Stiftungsrat (früher Kantonalkomitee) sowie der Geschäftsleitung. Diese sind nicht vollständig erhalten; die ältesten Protokolle stammen aus dem Jahr 1923. Soweit sie überliefert wurden, sind auch Projekte zur Entwicklung von Dienstleistungen dokumentiert.
Bewertung und Kassation
In einer ersten Bewertung des gesamten Archivbestandes von knapp 300 Laufmetern wurden rund 15 Laufmeter historisch relevante Akten identifiziert. Dieser Umfang wurde bei der Bearbeitung weiter reduziert. Kassiert wurden neben Doubletten alle Unterlagen mit rein organisatorischem Inhalt (z.B. Einladungen) und ohne Bezug zu Pro Senectute (z.B. Werbebroschüren anderer Organisationen, etc.). Ebenso kassiert wurden Rechnungsbelege sowie Personalakten.
Neuzugänge
Es werden Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Für den Bestand gelten Benutzungsbeschränkungen. Gemäss Vertrag zwischen der Pro Senectute Kanton Zürich und dem Schweizerischen Sozialarchiv sind Akten, die mehr als 50 Jahre alt sind, im Lesesaal des Sozialarchivs ohne Benutzungsbeschränkungen einsehbar. Die Einsichtnahme in Dokumente, die jünger als 50 Jahre sind, setzt eine Ermächtigung durch den Vorsitzenden der Geschäftsleitung voraus. Die entsprechenden Dossiers sind im Verzeichnis ohne Signatur aufgeführt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die publizierten Drucksachen.
Sprache/Schrift
Unterlagen in deutscher Sprache

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten
Veröffentlichungen

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Bearbeitet im Herbst 2012 von Trialog AG, J. Wandeler. Die unter Ar 521.20.1ff erfasste Nachlieferung wurde von J. Berthel und H. Villiger im Sommer/Herbst 2023 bearbeitet.