Kantonal-Zürcherisches Aktionskomitee gegen den Lohnabbau


Identifikation

Signatur:

Ar 201.222

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1932-1933

Umfang:

0.1 m


Kontext

Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Beim Bund waren die Besoldungsklassen im Beamtengesetz festgehalten. Für über den Teuerungsausgleich hinausgehende Saläränderungen war daher eine Gesetzesänderung erforderlich und, falls das fakultative Referendum ergriffen wurde, eine Volksabstimmung. Während der Weltwirtschaftskrise schlug der Bundesrat 1932 beim Bundespersonal einen Lohnabbau von 10% vor. Das entsprechende Gesetz (Bundesgesetz betr. vorübergehende Herabsetzung der Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen), das eine gemilderte Lohnreduktion von 7,5% vorsah, wurde durch ein Referendum angefochten und am 28.5.1933 vom Volk mit einem Nein-Stimmenanteil von 55.1% verworfen. Kurz darauf beschloss jedoch das Parlament im Dringlichkeitsverfahren einen Abbau von 7%, den es später vorübergehend gar auf 15% erhöhte. Am 3.12.1939 wurde ein weiteres Besoldungsgesetz vom Volk verworfen, diesmal allerdings bei umgekehrten Vorzeichen: Es hätte eine bescheidene Lohnaufbesserung und eine Sanierung der Pensionskassen bringen sollen. In der Hochkonjunktur nach dem 2. Weltkrieg erfuhren die Beamtensaläre eine kontinuierliche Verbesserung. 1950-1991 nahm die Kaufkraft des Durchschnittssalärs beim Bund um rund 130% zu. In der gleichen Periode sank die wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 42 Stunden, und die Minimalferien wurden von zwei auf vier Wochen verdoppelt. In dieser Zeitspanne erfolgte eine automatische Anpassung der Saläre an die Teuerung, ergänzt durch eine stufenweise Erhöhung der Realbezüge. Die Einstufung von grossen Teilen des Personals in höhere Besoldungsklassen bewirkte eine zusätzliche Anhebung des Durchschnittssalärs.

Im Abstimmungskampf wurde an zahlreichen Veranstaltungen ein Propagandafilm gezeigt: "Im Dienste des Alltags - Das Eidgenössische Personal an der Arbeit", Praesens-Film A.G., Zürich, 1933. Dieser Film war eine Ko-Produktion von SABZ, SPS, SGB und Föderativverband.
Übernahmemodalitäten
Die Unterlagen stammen aus dem Volkshaus Zürich und wurden am 4. August 2008 aus dem Unia-Regionalsekretariat übernommen.

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Akten des Aktionskomitees: Korrespondenz, Rundschreiben, Drucksachen, Pressespiegel. Nicht vorhanden sind die Protokolle des Komitees.
Bewertung und Kassation
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Neuzugänge
Es werden keine Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Der Bestand ist im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs ohne Benutzungsbeschränkungen einsehbar.
Sprache/Schrift
Unterlagen in deutscher Sprache.

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten
Veröffentlichungen

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Bearbeitet von U. Kälin im September 2008