🚴 Aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch die Rad-WM kann dieser Bestand vom 26. bis 29. September 2024 leider nicht bestellt werden.

Gewerkschaft Bau und Industrie, Syndicat industrie et bâtiment, Sindacato dell'edilizia e dell'industria


Identifikation

Signatur:

Ar GBI

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1830-2008

Umfang:

260 m


Kontext

Abgebende Stelle
Zentralsekretariat GBI, Strassburgstrasse, 8004 Zürich
Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Ende des 19. Jahrhunderts fanden die ersten lokalen Verbandsgründungen der Bau- und Holzarbeiter in der Schweiz statt: 1886 wurde der Schweizerische Holzarbeiter-Verband (SHAV), 1888 der Stein- und Tonarbeiterverband, 1890 der Zentralverband der Maler und Gipser, 1897 der Zimmerleuteverband, 1899 der Maurer- und Handlangerverband gegründet. Bei den Zimmerleuten und Steinarbeitern war die Selbstorganisation traditionell gefestigter als bei den Bauarbeitern. Erst 1920 vereinigten die sich die Verbände und Berufsgruppen der Bauwirtschaft zum Schweizerischen Bauarbeiter-Verband. 1922 – in den wirtschaftlichen Krisenjahren im Anschluss an den Ersten Weltkrieg – schlossen sich der Bau- und der Holzarbeiterverband zum SBHV zusammen. Im Zuge einer Strukturreform änderte der SBHV 1974 seinen Namen und nannte sich fortan Gewerkschaft Bau und Holz (GBH). Seit Mitte der 1980er Jahre war der GBH die mitgliederstärkste Einzelgewerkschaft in der Schweiz.1992 erfolgte der Zusammenschluss der GBH mit der Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) zur GBI (Gewerkschaft Bau und Industrie). 2004 fusionierte die GBI mit VHTL, SMUV und unia zur interprofessionellen Gewerkschaft Unia.

Die Branchen der Bauwirtschaft, der Holzverarbeitungs- und Bauwerkstoffindustrie sind überwiegend kleinbetrieblich gegliedert und fast auschliesslich lokal- bzw. binnenwirtschaftlich ausgerichtet. Verglichen mit anderen Wirtschaftszweigen wiesen sie beständig einen hohen Anteil an ausländischen Arbeitskräften auf. Der Anteil un- und angelernter Arbeitnehmer lag in diesen Branchen kontinuierlich bei rund 45%. Der Teil der Frauen im GBI lag dagegen nur etwa bei 1%. Anders als beispielsweise in der Metall- und Maschinenindustrie war in diesen Branchen stets eine hohe personelle Fluktuation (Saisoniers) charakteristisch. 1938 wurde in der Baubranche der erste Landesmantelvertrag (LMV), ähnlich dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anderer Branchen, abgeschlossen. Im Gegensatz zum GAV der Metall- und Maschinenindustrie war im LMV keine "absolute Friedenspflicht", sondern lediglich eine "Friedensklausel" festgehalten. Erst in den 1950er Jahren wurde ebenfalls eine "Friedenspflicht" eingeführt. Innerhalb des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), dem gewerkschaftlichen Dachverband, galt der SBHV traditionell als politisch links stehende, kämpferische Gewerkschaft. Im Vergleich zu anderen Gewerkschaften galt er als speziell streikfreudig (Streikbewegungen 1947, 1963). Die Branchen der Bauwirtschaft, der Holzverarbeitungs- und Bauwerkstoffindustrie zeichneten sich durch eine Nähe zur Politik aus. Der Ausbau der staatlichen Infrastruktur (Verwaltungsgebäude, Strassen, Militärbauten) spielte insbesondere für die Bauwirtschaft nach 1945 eine wichtige Rolle. Seit den 1970ern wandelte sich der GBH in eine Industriegewerkschaft.

Organisation und Struktur: (1) Gegliedert war der GBI in Regionen und Sektionen. Die 57 Sektionen waren jeweils für die Beitragszahlung der Mitglieder und Neurekrutierungen zuständig und waren die erste Anlaufstelle für gewerkschaftliche Dienstleistungen. Die meisten Sektionen waren jeweils noch weiter in Orts- und Berufsgruppen unterteilt. (2) Der Kongress, der alle 4 Jahre tagte, war das legislative Organ der Gewerkschaft. Er legte die längerfristigen Richtlinien der Verbandspolitik fest. Die Sektionen stellten entsprechend ihrer Mitgliederstärke die Delegierten. Der Kongress wählte die Geschäftsleitung (GL), den Zentralvorstand (ZV), die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die Rekurskommission (RK). (3) Die Vertragspolitik war seit Mitte der 1970er Jahre zentral organisiert. Zuständig war die Landeskonferenz der jeweiligen Branche.

Mit der Statutenrevision von 1974 wurden die Verbandsstrukturen weiter professionalisiert und stärker zentralisiert. Dabei wurden die Rechte der Partikulargruppen (Saisoniers, Kader, Jugend, Frauen, Technische Angestellte, Veteranen) gestärkt. Im Zentralvorstand (ZV) und in der Landesdelegiertenversammlung (LDV) stellten sie fortan je einen Vertreter. Wie beim SMUV versuchte sich der GBH seit den 1970er Jahren vermehrt gegenüber den Kadern (Poliere, Technische Angestellte) in den jeweiligen Branchen zuzuwenden.

Vertragstätigkeit, Sozialpartnerschaft und Dienstleistungen: Seit Mitte der 1970er Jahre wurde die Vertragspolitik zentralisiert. Der Landesmantelvertrag für das Baugewerbe galt, ausser im Kanton Basel-Stadt, für die gesamte Schweiz. Neben Rahmenverträgen kamen in gewissen Branchen wie zum Beispiel dem Gipsergewerbe lokale, kantonale und regionale Verträge hinzu. Für die Aushandlung und den Abschluss von landesweiten Verträgen war für jede Branche eine so genannte Landeskonferenz abschliessend zuständig. Die Arbeitgeberseite war wegen der kleinbetrieblichen Branchenstruktur überaus heterogen organisiert. Die zentralen paritätischen Berufskommissionen (zu gleichen Teilen aus Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern zusammengesetzte Kommissionen) waren für die Durchführung und Einhaltung der Verträge verantwortlich. Die Gewerkschaft GBI repräsentierte nicht nur die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern, sondern bot auch eine Reihe von Dienstleistungen an: u.a. die Schweizerische Krankenkasse für das Bau- und Holzgewerbe, Umzugsunterstützungen, Rechtsschutz, Ferieneinrichtungen, Streikgeld und eine Arbeitslosenkasse. Letzteres war insbesondere im Baugewerbe mit seinen wetterbedingten Erwerbausfällen wichtig.
Bestandesgeschichte
Die Akten des GBI wurden archivarisch kaum betreut. Gewisse Bestände (bis in die 1960er Jahre) wiesen zwar Signaturen auf. Ein dazu gehöriges Findmittel war jedoch nicht mehr auffindbar, ebenso wenig konnten nähere Informationen zu dieser Erschliessung in Erfahrung gebracht werden. Allerdings hinterliessen die Bestände den Eindruck überwiegender Vollständigkeit. Insbesondere die meist gebundenen Bücher der Vorläuferorganisationen sind gut erhalten geblieben. Die erste durchgängige Aufarbeitung der Aktenbestände fand im Rahmen der Übergabe des Materials ans Schweizerische Sozialarchiv statt. Im Zuge der Fusion der Gewerkschaften SMUV, GBI und VHTL zur Unia wurden die Bestände bewertet, verzeichnet und archivgerecht verpackt. Diese Arbeiten führte die Firma Fokus AG, Zürich im Auftrag des Schweizerischen Sozialarchivs durch (Projektleitung: Urs Kälin, Schweiz. Sozialarchiv, Daniel Kauz, Fokus AG, Zürich).
Übernahmemodalitäten
Übernahme im Rahmen des Archiverschliessungsprojektes Unia im Sommer 2005. Diverse Nachlieferungen ab 2006; Ablieferung "Gewerbe" aus dem Standort Zürich im Herbst 2010 (erfasst als Signaturgruppe GBI 12A)

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Der verwendete Archivplan basiert nicht auf einem Registraturplan, sondern wurde nachträglich im Zuge der archivarischen Erschliessungsarbeit angefertigt, um die Akten zu klassifizieren. Der Archivplan spiegelt die Grundstruktur und die Hauptaufgaben der Organisation. Da der Archivplan jedoch nicht funktional vollständig kongruent konzipiert werden konnte, bleibt die Provenienz in Einzelfällen gleichwohl schwierig nachvollziehbar. Es wurde für die Erschliessung derselbe Archivplan verwendet wie für die Archive der Gewerkschaften SMUV und VHTL.

Der Archivplan weist die folgenden Hauptpositionen auf: 1) Gremien, 2) Organisation, 3) Dienstleistungen, 4) Branchen, Vertragspolitik, 5) Mitgliedergruppen, 6) Projekte, Kampagnen, 7) Sektionen, 8) Ext. Gremien u. Organisationen, 9) Erzeugnisse u. Publikationen, 10) Sammelgut, 11) Vorläuferorganisationen.

Es ist nicht einfach, einzelne Bestände besonders hervorzuheben. Dies hängt zum einen mit der enormen Quantität der Bestände zusammen; zum anderen sind die Bestände nicht "spektakulär" im geläufigen Sinne. Ihr Wert liegt weniger in einzelnen Dokumenten oder Dossiers, als vielmehr darin, ein umfassendes und überaus vielschichtiges Bild der Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Schweiz über einen sehr langen Zeitraum zu liefern. Die Breite des Bestandes erlaubt eine Vielzahl von Fragestellungen und Perspektivierungen. Speziell erwähnt seien hier:

- Gebundene Akten der Vorläuferorganisationen, Protokolle, Berichte, Kassabücher: u.a. der Bauarbeiter, Zimmerleute, Hafner, Stein- und Tonarbeiter, Kaminfeger, Glasarbeiter, Drechsler etc. (10)

- Akten des Zentralpräsidenten zur verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themen: u.a. Europäische Gemeinschaft, Saisoniers, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (01C)

- Zur Geschichte der Gewerkschaft Bau und Holz, 19 Bde., Typoskript (02I)

Zu beachten ist, dass zahlreiche, nach der Fusion von GBH und GTCP (1992) entstandene Akten - insbesondere die Branchenakten der Chemieindustrie - im Archiv der Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) aufbewahrt werden (Signatur: SOZARCH Ar 18).
Bewertung und Kassation
Eine vollständige Übernahme der Akten durch das Schweizerische Sozialarchiv erwies sich als wenig sinnvoll. Deshalb wurden vorgängig Bewertungskriterien definiert, die dann bei der Bearbeitung der Akten zum Einsatz kamen. Ausgeschieden (bzw. kassiert) wurden:

- Administrative Unterlagen: Belege, Anmeldungen, Unterkunft, Verpflegung, Routinekorrespondenz etc.

- Externe Dokumentationen, Materialsammlungen (z.B. von Kursen oder Kampagnen Dritter; allgemeine, nicht einem bestimmten Dossier zugeordnete Pressespiegel etc.)

- Unterlagen externer Gremien

Der umfangreiche Periodika-Bestand (Verbandszeitungen und -zeitschriften, gedruckte Protokolle, Jahresberichte) bildet einen integralen Bestandteil des GBI-Archivs; er wurde in die Bibliotheksbestände des Schweizerischen Sozialarchivs integriert.

Audiovisuelle Medien (Film-, Video-, Ton-, Bilddokumente) wurden der Abteilung Bild+Ton des Schweizerischen Sozialarchivs übergeben.
Neuzugänge
Es werden Neuzugänge erwartet. (v.a. Akten aus dem Zentralsekretariat Unia, die letzten Jahre vor der Fusion betreffend)

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Der Bestand ist im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs ohne Benutzungsbeschränkungen einsehbar.
Sprache/Schrift
Unterlagen vorwiegend in deutscher, französischer und italienischer Sprache

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten
Veröffentlichungen
Verbandszeitungen, gedruckte Kongressprotokolle sowie Geschäftsberichte sind im OPAC nachgewiesen [www.nebis.ch].