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Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika KEESA


Identifikation

Signatur:

Ar 635

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1984-2013

Umfang:

2.4 m


Kontext

Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Die Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika KEESA ging 1998 aus der Aktion Finanzplatz Schweiz hervor und wurde von Personen aus dem Umfeld der Anti-Apartheid Bewegung AAB (ab 1994: AAB Südliches Afrika, Aufbau-Austausch-Bildung) geprägt. Sie war Teil einer internationalen Kampagne. Im Jahr 2000 konstituierte sich die KEESA formell als Verein. Zu diesem Zeitpunkt gehörten der KEESA fast 30 Trägerorganisationen an, darunter etliche Organisationen aus kirchlichen Kreisen. Ein Koordinationsausschuss tagte je nach aktueller Intensität der Kampagne zirka monatlich, eine Trägerversammlung fand meist halbjährlich statt. Innerhalb der KEESA wurde eine Recherchegruppe gebildet. Es entstand eine Vielzahl von Projekten und öffentlichen Aktivitäten: Workshops, Vortragsabende, Medienkonferenzen etc. Neben anderen NGO und der Öffentlichkeit waren auch politische Behörden (Parlament, Bundesrat, Botschaft) Adressaten der Aktivitäten der KEESA. Hauptziele der KEESA in deren Anfangszeit waren: Förderung einer Debatte der Beziehungen Schweiz-Südafrika während der Apartheid; Beitrag zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Rolle der Schweiz auf den Ebenen Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft inkl. Kirchen; Etablierung des Konzeptes der „Odious Debts“ im öffentlichen Bewusstsein; Ausübung von Druck auf Profiteure der Apartheid, auf Forderungen aus Südlichem Afrika nach Schuldenerlass und Entschädigungsforderungen einzugehen. Die Beziehungen der Schweiz zum Apartheidregime wurden im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramm (NFP 42+, „Bericht Kreis“; Signatur: SOZARCH 115084) untersucht, wobei nach Beginn der Arbeiten vom Bundesrat verordnete Sperre für Akten im Bundesarchiv die Arbeiten beeinträchtigten. Die KEESA setzte sich für die Verbreitung des 2005 publizierten Schlussberichtes und eine Diskussion um dessen Ergebnisse und Lücken ein, insbesondere auch in Südafrika. Eine Kontroverse in den Medien und eine parlamentarische Untersuchung hatten auch das aufgrund mangelnder Quellen nur teilweise belegte Ausmass der Kontakte des schweizerischen Nachrichtendienstes zum Apartheidregime zur Folge.
Übernahmemodalitäten
Die Akten wurden dem Sozialarchiv am 07.07.2017 von Barbara Müller in Form einer Schenkung übergeben, eine Nachlieferung gelangte 2023 ebenfalls über Barbara Müller ins Sozialarchiv.

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Der Bestand enthält Protokolle, Jahresberichte, Konzepte, Studien, Korrespondenz, administrative Unterlagen zu Aktionen und weitere Akten der KEESA sowie nahe stehender Organisationen. Oftmals waren KEESA-Mitarbeitende in weiteren Solidaritäts-Gruppierungen aktiv, national wie international. Die Gliederung der Akten wurde nur teilweise übernommen. Die Akten zu internationalen Entschuldungs-Kampagnen sowie zu Gerichtsklagen sind rudimentär nach Jahren geordnet. Eine klare Trennung zur „nationalen“ Kampagne ist nicht immer gegeben. Ebenfalls im Bestand finden sich Akten zur militärischen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit zwischen der Schweizer und Südafrika. Neben Zeitungsartikeln enthalten diese auch für die KEESA in Südafrika kopierte Akten (von P. Hug im Rahmen seiner Studie für NFP 42+ ausgewertet) sowie Akten von Prof. R. Schweizer, der 2002 mit einer Administrativuntersuchung in dieser Thematik betraut war, zum Prozess gegen Wouter Basson (Leiter geheimer Bio- und Chemiewaffenprogramme für Apartheidregime). Weiter enthält der Bestand Akten des Vereins Aktion Südafrika-Boykott: Protokolle, Korrespondenz, Jahresberichte und weitere Akten. Zusätzliche Unterlagen zu Boykott-Aktionen finden sich im Archiv-Bestand der Anti-Apartheid Bewegung der Schweiz (Ar 38).
Bewertung und Kassation
Kassiert wurden Akten von Partnerorganisationen der KEESA, Zeitungsausschnitte v.a. ab 2000, Dokumentationen aus der Zeit vor den Aktivitäten der KEESA, Akten und Notizen ohne ersichtlichen Bezug und Mehrfachexemplare. Verschiedene Drucksachen wurden der Abteilung Dokumentation und der Bibliothek des Sozialarchivs übergeben.
Neuzugänge
Es werden Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Für folgende Akten des Archivbestandes gelten Benutzungsbeschränkungen: (a) in Südafrika für die KEESA kopierte Akten CH-Apartheid, erstritten vor Gericht von Peter Hug mit SAHA; (b) Akten Basson-Prozess (7 Ordner), Akten von Prof. R. Schweizer. Die Einsichtnahme in diese Akten ist für wissenschaftliche Zwecke möglich. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines schriftlichen Einsichtsgesuchs. Über die Gewährung der Einsichtnahme entscheidet die Leitung des Schweizerischen Sozialarchivs.
Sprache/Schrift
Unterlagen hauptsächlich in Deutsch und Englisch, zudem Französisch und Afrikaans.

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten
Veröffentlichungen

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Der Bestand wurde im August und September 2017 von M. Gafner bearbeitet. Die unter Ar 635.70.1 ff erfasste Nachlieferung von 2023 wurde von M. Keller im Dezember 2023/Januar 2024 bearbeitet.